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Weiterführende Informationen

Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein.

Lassen Sie Sich in ihrem eigenen Interesse von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten.
Diese unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.
Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 18.06.2024

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Wembach

Bifigstraße 2
79677 Wembach
Telefon 07673 327
Fax 07673 888458
E-Mail info@wembach.de
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr