Wichtige Wahlmitteilung bezüglich Briefwahl
Da noch bis Ende Januar Einspruch gegen die Stimmzettel für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 eingelegt werden kann, werden die endgültigen Stimmzettel voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025 auf dem Rathaus Schönau im Schwarzwald eintreffen.
Ohne Stimmzettel können auch keine Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden.
Die Verwaltung bittet daher alle Wahlberechtigten die Briefwahlanträge erst ab 10. Februar 2025 zu stellen.
Um Ihnen ausreichend Gelegenheit zur Antragstellung zu bieten, wird der Bürgerservice in den Kalenderwochen 7 und 8 zusätzlich auch am Montag- und Mittwochnachmittag von 14 bis 16 Uhr geöffnet sein. Außerdem ist der Bürgerservice am Freitag, den 21. Februar 2025 bis 15 Uhr geöffnet.